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   LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a   

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https://dejure.org/2010,23211
LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a (https://dejure.org/2010,23211)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 15.01.2010 - 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a (https://dejure.org/2010,23211)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a (https://dejure.org/2010,23211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch Installation der Elektrik für die Indoor-Cannabis-Plantagen; Betreiben professioneller Indoor-Cannabis-Plantagen bei einem Ertrag von 1260 kg Marihuana mit einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08
    Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).

    Bei der Mitwirkung zur Aufzucht beurteilt sich die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt danach, welcher Art der Tatbeitrag ist und mit welcher Willensrichtung er geleistet wurde (BGH, NStZ 2006, 578).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08
    Für eine bandenmäßige Tatbegehung ist nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 22.03.2001 (BGHSt 46, 321) der Wille zur Bindung für die Zukunft und für eine gewisse Dauer bei einem Zusammenschluss von mehr als drei Personen erforderlich.
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08
    Beim unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen in Form der Aufzucht bis in das Stadium, in dem sie eine nicht geringe Menge THC enthalten, kommt der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Betracht, wenn der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielt (BGH, NJW 2008, 386; BGH, NStZ 2006, 578).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08
    Da mehrere Ernten aus jeweils gesonderten Anbauvorgängen gewonnen und anschließend vermarktet worden sind, liegen mehrere selbständige Taten des Handeltreibens vor, so dass die an den verschiedenen Plantagen zahlenmäßig festgestellten Ernten als jeweils selbständige Taten zu bewerten sind (BGH, NStZ 2005, 650).
  • BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08
    Der Grenzwert der sog. nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt bei Cannabisprodukten 7, 5 g Tetrahydrocannabiol (THC) (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 350), der bei jeder der Ernten deutlich überschritten worden ist.
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